Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Einige Bundesländer haben die Frist aufgrund der Corona-Krise auf den 31. März 2021 verschoben. Für ein rechtssicheres Vorgehen muss allerdings eine Beauftragung der benötigten TSE-Einheiten bis zum 30. September beim Kassenhersteller eingegangen sein.
Für die Beauftragung muss jede Golfanlage mit PC CADDIE Kassen (der "Steuerpflichtige) eigenverantwortlich festlegen, für welche Kontenbereiche in PC CADDIE eine TSE notwendig ist. Diese Festlegung ist zum einen kostenrelevant, und muss zum anderen korrekt im Sinne der Kassensicherungsverordnung sein: denn bei nicht korrekter Festlegung drohen erhebliche Bußgelder.
Wir werden allen Kunden mit Kassensystemen daher ab Mittwoch, den 29. Juli, einen Dialog in PC CADDIE bereitstellen, um die korrekte Anzahl der benötigten TSE-Einheiten anzugeben und damit eine Beauftragung auszulösen.
Übrigens: Durch das Datenbank-basierte PC CADDIE System haben Sie einen hohen Kostenvorteil: auch wenn Sie mehrere Kassen (-Terminals) z.B. an der Golfrezeption parallel nutzen, können wir diese Kassenterminals mit einer einzigen TSE pro Kontenbereich signieren. Ähnlich ist es in der Gastronomie: selbst bei mehreren Kassen und Handhelds in einem Kontenbereich genügt uns zur Sicherung der Gesetzesauflagen eine einzige TSE. So können Betriebe, die mit mehreren Kassen und Handhelds in den Geschäftsbereichen arbeiten, aber z.B. nur 3 Kontenbereiche nutzen, mit entsprechend 3 TSE-Einheiten auskommen.
Hier ein kleiner Leitfaden:
- Grundsätzlich muss jede Betriebsstätte (Golfanlage) mit einer separaten TSE-Einheit ausgestattet werden. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige (Betreiber, e.V.) mehrere Golfanlagen an verschiedenen Standorten betreibt
- Ebenso Grundsätzlich wird jeder Kontenbereich mit einer eigenen TSE-Einheit ausgestattet
- Innerhalb der Betriebsstätte bei gleichem Kontenbereich können mehrere Kassen-Terminals (also stationäre Kassen oder Handhelds) mit einer einzigen TSE-Einheit signiert werden (sofern die Kassen vom gleichen Steuerpflichtigen betrieben werden)
Beispiele und weitere Erläuterungen zur Ermittlung der TSE-Einheiten finden Sie auch in unserem DokuWiki https://doku.pccaddie.net/doku.php?id=de:umsaetze:kasse:kassensicherung&s[]=tse
Eine umfassende FAQ-Sammlung finden Sie hier: https://doku.pccaddie.net/doku.php?id=de:umsaetze:kasse:kassensicherung:faqkassensicherungsverordnung
Ein Kurztutorial zum richtigen Ausfüllen des Dialogfensters steht Ihnen in unserer PC CADDIE Mediathek und auf YouTube zur Verfügung.
Ihr PC CADDIE Team